Chronologie der Ereignisse

2007 bis 2010: § 25 LuftVG  Start- und Landeerlaubnis in Kuppendorf (jetziger Standort für eine WKA)  

2010: Verlegung des Flugplatzes um etwa 150 m auf das heutige Fluggelände in Uchte

09.05.2018: Samtgemeindebürgermeister hat auf der Samtgemeinderatssitzung angezeigt, dass er nach § 41 NKomG ein Mitwirkungsverbot an der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes hat, da er selbst Eigentümer von einer Potentialfläche für 2 Windkraftanlagen durch die Änderung dieses Flächennutzungsplanes ist. 

Das seit 2010 genehmigte Fluggelände wird bei der Planung weder erwähnt noch berücksichtigt.

13.08.2020:  Neue, umfassende und auf Dauer angelegte Genehmigung des Flugplatzes. Rechtskräftige Genehmigung der Flugbehörde nach § 6 LuftVG. 

10.09.2020: Die Bürgerinitiative Kuppendorfer Heide überreicht eine Unterschriftenliste gegen die 115. Änderung an Herrn Samtgemeindebürgermeister Kammacher und Herrn Heuermann (Bauamtsleiter) mit der Forderung, die Potentialfläche in Kuppendorf auszuschließen. „Ich kann die 3 Windkraftanlagen (WKA) nicht verhindern, sonst würde die Gemeinde beklagt werden und es wären Tür und Tor für eine Verspargelung der Landschaft geöffnet. Wenn ich euch helfen könnte, würde ich das tun!“ so die Aussage des Samtgemeindebürgermeisters. Aber noch am selben Tag ging die Klage gegen die „Flugplatzgenehmigung Langwald“ beim Verwaltungsgericht in Hannover ein – unterschrieben vom Samtgemeindebürgermeister Kammacher-, um damit die Flugplatzgenehmigung aufheben zu lassen und damit der Flächennutzungsplanänderung mit den 3 WKA in Kuppendorf Planungssicherheit zu geben.

10.09.2020: Klageerhebung des Samtgemeindebürgermeisters gegen die Genehmigung nach § 6 LuftVG (ohne Wissen des Gemeindebürgermeisters und der Samtgemeinderatsmitglieder)

21.06.2023: mdl. Urteil VG Hannover: die Genehmigung nach § 6 LuftVG wird aufgehoben

10.08.2023: Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Lüneburg, so dass die Genehmigung nach §6 noch schwebend besteht, aber § 25 nach wie vor wirksam ist.

22.11.2023: Abstimmung des Samtgemeinderates über die 115. Änderung des FNP, abgestimmt hat darüber auch ein Mitglied des Samtgemeinderates, das Eigentümer einer Potentialfläche dieser FNP-Änderung ist. Das Urteil gegen die Genehmigung nach § 6 LuftVG wird als bestandskräftig dargelegt und das auch nur auf Nachfrage eines Bürgers. Der Berufungsantrag wird ignoriert. Die 115. Änderung wird mit einer Mehrheitsstimme beschlossen.

22.12.2023: positiver Immissionsrechtlicher Vorbescheid des Landkreises für den Bau von 2 Windkraftanlagen trotz Information an den Landkreis über das schwebende Verfahren

19.03.2024: Teilgenehmigung für eine WKA und Baubeginn

19.07.2024: die Berufung Pro § 6 wird von OVG Lüneburg zugelassen

24.07.2024: der vorläufige Rechtsschutz (Baustopp) gegen den Weiterbau der Anlage wird vom OVG Lüneburg trotz Berufungszulassung (anderer Senat) abgelehnt. Die Gefährdung des Flugbetriebes (ausführlich durch Sachverständige dargelegt) wird d