1) Aus welchem Grund wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Samtgemeinde Kirchdorf überhaupt für eine so kleine Fläche vorangetrieben?
Hintergrund: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat zum Ziel, Konzentrationsflächen zu fördern, um die „Verspargelung“ der Landschaft zu vermeiden. In Kuppendorf wird jedoch der Bau von Einzelanlagen gefördert, der das genaue Gegenteil zur Folge hat.
2) Warum wurden geeignete Alternativflächen gar nicht erst betrachtet?
Hintergrund: Das Landvolk hatte in dem Zusammenhang eine Erweiterungsfläche vorgestellt, auf welcher der Bau einer Vielzahl von WEA EEG-konform möglich gewesen wäre. Die daraus entstehenden Einnahmen und Ausgleichszahlungen wären dem Landkreis und der betroffenen Gemeinde zu 100% zugegangen und hätten somit einen positiven Effekt auf die Entwicklung der Region gehabt, welche tatsächlich durch das Vorhaben belastet ist. Zuständig für die entsprechende Prüfung war die Baubehörde der Samtgemeindeverwaltung.
3) Warum wurde das harte Tabukriterium „Flugplatz“ in der gesamten Planung jahrelang schlichtweg ignoriert?
Hintergrund: Bei entscheidenden Meilensteinen in der Planung und Bauantragstellung fand die Existenz des Flugplatzes keinerlei Berücksichtigung.
4) Warum hat es die Samtgemeindeverwaltung zugelassen, dass sich an der Abstimmung zum Flächennutzungsplan ein Ratsmitglied beteiligt hat, das selbst Vorteilsnehmer der Maßnahme ist?
Hintergrund: Das niedersächsische Verwaltungsrecht untersagt, dass sich Personen an Abstimmungen beteiligen, aus denen diese persönliche Vorteile ziehen können.
5) Hat der Samtgemeindebürgermeister mit seinem Besuch bei der Landesluftfahrtbehörde gegen sein Mitwirkungsverbot in der Angelegenheit verstoßen?
Hintergrund: Der Samtgemeindebürgermeister hatte bei der Sitzung des Samtgemeinderates im Mai 2018 angezeigt, dass er ein Mitwirkungsverbot an der Änderung des Flächennutzungsplans hat, da er selbst Eigentümer von Potenzialflächen für Windkraftanlagen in Barenburg ist. Bei einem persönlichen Besuch bei der Landesluftfahrtbehörde hat der Bürgermeister erklärt, dass er eine Klage bis zum obersten Gericht anstrengen würde, wenn die Behörde die Genehmigung für den Flugplatz nicht zurückziehen würde.
6) Warum hat die Landesluftfahrtbehörde nach persönlichen Besuchen des Samtgemeindebürgermeister und des verantwortlichen Anlagenbetreibers ihre bis-dato-Position aufgegeben und dem Bau der WEA zugestimmt?
Hintergrund: Ein Mitarbeiter der NLStBV hat dieses Verhalten damit begründet, dass die Bundeswehr eine positive Stellungnahme abgegeben habe und man dieser seitens NLStBV nun folgen müsse. Das ist fachlich falsch, da die militärischen Belange zwar bei der Zulassung eines Flugplatzes eine Rolle spielen, nicht jedoch in der Frage, ob ein ziviler Flugbetrieb durch eine Windenergieanlage gestört wird.
6) Warum wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Rechtmäßigkeit der im Bau befindlichen Windkraftanlage nicht abgewartet?
Hintergrund: Der Bau der ersten Windkraftanlage auf der Kuppendorfer Potentialfläche wird aktuell mit Macht voran angetrieben.
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